Gewässer

FISCHWASSERPARZELLEN
- ParzNr. 1003/1, KG. Pörtschach - RevierNr. 5
- ParzNr. 1034/13, KG. Pörtschach - RevierNr. 70 (gehört zu 5)
- ParzNr. 993/1, KG. Pörtschach - RevierNr. 7
- ParzNr. 995/1 und ParzNr. 996/1; beide KG. Pörtschach - RevierNr. 9
- Achtung: Fischereierlaubnis auf ParzNr. 995/1 (Promenadenbad) ausschließlich in der Zeit von 1. Oktober bis 31. Dezember
- ParzNr. 1033/1 und ParzNr. 1033/2, von der Bellavistabrücke bis zum See - RevierNr. 51 keine Fischereierlaubnis!
AUSSERORDENTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE REVIERE DES PÖRTSCHACHER SPORTFISCHER VEREINES
Mindestmaß Hecht: 70 cm
Schonzeit Forellenbarsch: ganzjährig
Entnahme Hecht: max. 5 Stück pro Kalenderjahr
Entnahme Zander: max. 5 Stück pro Kalenderjahr
In der Zeit von 1. April bis 30. April ist das Spinn- und Schleppangeln mit Kunstköder ausdrücklich untersagt!
Das Aufbewahren lebendiger, geangelter Fische in Behältnissen (Karpfensack, Karpfenschlinge, Setzkescher, Eimer, etc.)
ist ausdrücklich untersagt!
Schonzeiten und Mindestmaß für Kärnten
Aktuelle Schonzeiten und Mindestmaße für Kärnten finden Sie unter: https://www.kaerntner-fischerei.at/rechtliches/ bzw. HIER